Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Personen sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine massgeschneiderte Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

KESB Emmental
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Emmental
Dorfstrasse 21
Postfach 81
3550 Langnau
Tel.: 031 635 22 00
E-Mail: info.kesb-em@be.ch

Handlungsfähigkeitszeugnisse Kanton Bern
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Ausweise und Bescheinigungen
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