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Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Silbersboden
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Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
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Steuerauskünfte / Steuerausweise

Alle im Steuerregiser geführten Werte unterliegen ab dem 1. Januar 2016 grundsätzlich dem Steuergeheimnis. Den Gemeinden ist es seit diesem Zeitpunkt auch nicht mehr gestattet, die Steuerregister zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen.

Auskünfte an Dritte über die letzten rechtskräftigen Steuerfaktoren, d.h. steuerbares Einkommen, steuerbares Vermögen, amtlicher Wert in eigener Gemeinde (nur bernisches Recht, keine Bundessteuer, keine satzbestimmenden Faktoren, keine Angaben über die Höhe der Steuerschulden und Zahlungen) werden nur noch erteilt

  • wenn eine schriftliche Einwilligung der steuerpflichtigen Person vorgelegt wird (Art. 153 Abs. 2 Bst a StG)
  • wenn Behörden oder Organisationen anfragen, die ein überwiegendes öffentliches Interessen haben (Art. 153 Abs. 2 Bst c StG)
  • wenn der Auskunftsersuchende den Nachweis eines wirtschaftlichen Interesses erbringt (die steuerpflichtige Person wird über die Auskunftserteilung informiert)


Zuständigkeit:

Natürliche Personen - Gemeinde am Wohnsitz der natürlichen Person (massgeblicher Stichtag für das Steuerjahr ist der Wohnsitz am 31.12.)

Juristische Personen - Zuständige Region der kantonalen Steuerverwaltung

Die begründete Anfrage ist schriftlich und unter Beilage des Interessennachweises zu stellen. Die Auskunft erfolgt ebenfalls schriftlich.

Gebühr
Pro Auskunft wird eine Gebühr von Fr. 10.00 (exkl. Porto) erhoben.

10.00
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Gemeindesteuern

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17:00 

Donnerstag

geschlossen

Freitag

08.00 - 12.00 


Der Regionale Sozialdienst Hindelbank hat am Montag bis 17.00 Uhr geöffnet.

Kontakt

 

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