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Hunde

Die Taxe für jeden am Stichtag 1. August über 6 Monate alten Hund beträgt in Hindelbank Fr. 50.00. Gestützt auf das Hunderegister wird den Hundebesitzern der Gemeinde Hindelbank jeweils im August eine Rechnung für die Hundetaxe zugestellt. Wer keinen Hund mehr besitzt oder einen Hund angeschafft hat, wird gebeten, dies der Gemeindeschreiberei umgehend mitzuteilen.

 

Welpen müssen in den ersten drei Monaten, spätestens aber vor Weitergabe an einen neuen Hundehalter, vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Der Tierarzt erfasst die Hunde im AMICUS.

 

Ersthundehalter

Einwohner, die ihren ersten Hund besitzen und bisher noch nicht in der ANIS- bzw. AMICUS-Datenbank registriert waren, werden gebeten, sich vor Anschaffung des Tieres bei der Gemeindeschreiberei für die Anmeldung des Hundes sowie für die Erfassung als Hundehalter auf AMICUS zu melden. Hundehalter sollten dazu den Heimtierausweis oder Pass des Hundes mitbringen. Nach erfolgter Registrierung stellt AMICUS den neuen Hundehaltern die für den Zugang zur Datenbank notwendigen Benutzerdaten per Post zu. Sind die Benutzerdaten beim Einwohner eingetroffen, muss dieser die notwendigen Schritte im AMICUS vornehmen (siehe Anschaffung eines Hundes aus der Schweiz/aus dem Ausland).

 

Bisherige Hundehalter

Einwohner, welche bereits im Besitze eines Hundes sind oder waren, werden gebeten, neue Hunde bei der Gemeindeschreiberei anzumelden. Hundehalter sollten dazu den Heimtierausweis oder Pass des Hundes mitbringen. Zudem muss der Hundehalter die notwendigen Schritte im AMICUS vornehmen (siehe Anschaffung eines Hundes aus der Schweiz/aus dem Ausland). Adressänderungen sowie Namensänderungen der Hundehalter übernimmt im AMICUS die Gemeindeschreiberei.

 

Anschaffung eines Hundes aus der Schweiz

Hunde, welche in der Schweiz geboren sind und hier leben, sollten bereits im AMICUS erfasst sein. Der neue Besitzer kann den Hund im eigenen AMICUS-Account übernehmen, sofern der alte Besitzer den Hund weitergegeben hat. Hunde, die noch nicht registriert sind, werden von einem Tierarzt anhand der Benutzerdaten des neuen Besitzers registriert.

 

Anschaffung eines Hundes aus dem Ausland

Hunde aus dem Ausland sind in AMICUS noch nicht registriert. Neue Hundehalter gehen mit dem Hund zum Tierarzt. Dieser überprüft die Mikrochip-Nummer und meldet den Hund in AMICUS an.

 

Tod des Hundes

Ist ein Hund verstorben, so melden dies Hundehalter der Gemeindeschreiberei. Die Gemeindeschreiberei mutiert das Todesdatum im AMICUS.

 

Weitere Informationen unter www.amicus.ch
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern
Tel: 0848 777 100
Mail: info@amicus.ch

An- und Abmelden von Hunden
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Tiere

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00 

14.00 - 18.00 (Regionaler Sozialdienst bis 17.00 Uhr)

Dienstag

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00 

Mittwoch

08.00 - 12.00 

14.00 - 17.00

Donnerstag

geschlossen 

Freitag

08.00 - 12.00


Kontakt

 

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