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Energiemangel
Der Kanton Bern hat eine Themen-Website «Energiemangel» erstellt.
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Fledermäuse

Fledermäuse und ihre Quartiere sind bundesrechtlich geschützt. Es ist untersagt, Fledermäuse zu töten, zu verletzen, zu fangen oder ihre Brut- oder Raststätten zu beschädigen. Bei Auffinden von hilflosen oder verletzten Fledermäusen ist die Wildstation Landshut zu kontaktieren:

Stiftung Wildstation Landshut
Schlossstrasse 21
3427 Utzenstorf
Tel. 032 665 38 93
www.wildstation.ch

Informationen rund um das Thema "Fledermäuse am Haus" sind auf der Internetseite des Fledermausschutzes des Kantons Bern zu finden.

Fledermausschutz des Kantons Bern
Tiere

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00

14.00 - 18.00

Dienstag

08.00 - 12.00

14.00 - 17.00

Mittwoch

08.00 - 12.00

14.00 - 17.00

Donnerstag

geschlossen

Freitag

08.00 - 12.00


Kontakt

 
 

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