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Energiemangel
Der Kanton Bern hat eine Themen-Website «Energiemangel» erstellt.
Silbersboden
Verschiebung des Kieswerks der K. + U. Hofstetter AG
 
 
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Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Die Gastgewerbegesetzgebung ordnet die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken. Für öffentliche Veranstaltungen mit Verkauf von Speisen und/oder Getränken ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung erforderlich.

Folgende Unterlagen sind spätestens 20 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen:

  • Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung
  • Jugendschutzkonzept (nur bei Alkoholverkauf)
  • Getränkekarte (nur bei Alkoholverkauf)

 

Bei Grossanlässen mit über 500 Personen müssen die besagten Unterlagen bereits 60 Tage und bei Veranstaltungen im Wald 90 Tage vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Das Hygienekonzept muss nicht gemeinsam mit dem Gesuch abgegeben werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt.

Die entsprechenden Gesuchsformulare können heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.

Nach erfolgter Prüfung der Unterlagen leitet die Gemeindeschreiberei diese dem Regierungsstatthalteramt Emmental zur abschliessenden Beurteilung weiter.

Kosten
Die anfallenden Gebühren werden durch das Regierungsstatthalteramt Emmental erhoben.

Gesuchsformulare
Gemeindeschreiberei / AHV-Zweigstelle
Veranstaltungen

Gemeindeverwaltung

Regionaler Sozialdienst

Dorfstrasse 14
3324 Hindelbank

034 420 20 80
sozialdienste@hindelbank.ch

Öffnungszeiten

Montag

08.00 - 12.00

14.00 - 18.00

Dienstag

08.00 - 12.00

14.00 - 17.00

Mittwoch

08.00 - 12.00

14.00 - 17.00

Donnerstag

geschlossen

Freitag

08.00 - 12.00


Kontakt

 
 

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