Änderung Personalreglement – Fakultatives Referendum Amtliche Publikation gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglements
11.06.2026
Der Gemeinderat Hindelbank gibt gestützt auf Art. 26 & 27 des Organisationsreglements (OgR) die Änderung des Personalreglements öffentlich bekannt.
Der Gemeinderat hat die Änderungen des Reglements an seiner Sitzung vom 8. Juni 2026 gestützt auf Art. 12 Abs. 3 OgR beschlossen.
Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend des Erlasses eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.
Referendumsfrist: 15. Juni – 14. August 2026
Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften: 96
Einsenden an: Gemeindeverwaltung Hindelbank, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank
Öffentliche Auflage
Das Personalreglement liegt während sechzig Tagen, d.h. vom 15. Juni – 14. August 2026 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Hindelbank auf. Zudem kann es online auf der Homepage www.hindelbank.ch eingesehen werden. Wird das fakultative Referendum nicht ergriffen, wird der Gemeinderat das Inkrafttreten der Reglemente öffentlich bekannt geben.