Wärmeerzeugerersatz

Planen Sie einen Ersatz des Wärmeerzeugers?
Die Meldung muss via eBau unter der Rubrik Spezialverfahren, "Meldung Wärmeerzeugerersatz" generiert werden.
Der Ersatz des Wärmeerzeugers, zum Beispiel bei einem Heizungsersatz von Öl zu einer Wärmepumpe, ist meldepflichtig und muss via eBau bei der Bauverwaltung eingereicht werden.

eBau - elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
Bauverwaltung
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