Öffentliche Mitwirkungsauflage

08.04.2025

ZÖN G "JVA Hindelbank". Änderung Zonenplan und Baureglement.

Der Gemeinderat Hindelbank bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der ZÖN G "JVA Hindelbank" zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. 

Die Planung besteht aus:

  • Anpassung Zonenplan Siedlung
  • Anpassung Zonenplan Landschaft
  • Anpassung Baureglement Art. 12
  • Erläuterungsbericht mit Beilagen
Die Änderung der ZÖN G "JVA Hindelbank" liegt 30 Tage, vom 11. April 2025 bis und mit 12. Mai 2025 in der Gemeindeverwaltung auf. 

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeschreiberei Hindelbank, Dorfstrasse 14, 3324 Hindelbank zu richten. 

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